Freispruch nach Hitlergruß

Das Amtsgericht Offenburg hat den 35-jährigen Versicherungsvertreter Andreas P. aus Karlsruhe vom Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation freigesprochen. Der Angeklagte war am Vatertag im Mai 2025 zusammen mit einem Kumpel bei einem Freund in der Franz-Volk-Straße zu Besuch, als von dessen Balkon neben Ballermann-Musik auch „Heil Hitler“-Rufe sowie der Spruch „Wer A sagt, muss auch Adolf sagen“ zu hören waren. Dies belegt das Handyvideo einer couragierten Nachbarin, die als Zeugin aussagte. Sie war es auch, die damals die Polizei gerufen hatte.

 

Als die Beamten die Personalien der beteiligten Personen feststellen wollten, floh der mit einem AfD-blauen T-Shirt bekleidete Angeklagte in den nahegelegenen Park und kam dort ohne Einfluss des ihn verfolgenden Polizisten zu Fall. Erst danach konnte seine Identität geprüft werden – das Zentralregister wies für den Angeklagten einen einschlägigen Eintrag auf: In Herxheim bei Landau hatte er 2024 beim Abspielen der Nationalhymne anlässlich der Siegerehrung beim Motorradrennen den rechten Arm zum Hitlergruß gestreckt. Sein Pech, dass ihn ein Polizeibeamter beobachtete. Das damalige Urteil: 60 Tagessätze zu 40 Euro für das Kennzeichen der NSDAP.

 

Genau deshalb hatte der Offenburger Gastgeber gegenüber der Polizei erklärt, dass nur sein Kumpel Andreas P. solche Parolen gebrüllt haben könne. Schon zuvor habe dieser in der Wohnung „Alles für Deutschland“ skandiert. Vor Gericht konnte sich der Offenburger an diese Aussage jedoch plötzlich nicht mehr erinnern. Der Richter stellte später fest, dass der Hausherr damit „möglicherweise nicht die Wahrheit gesagt“ hat. Da so aber nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte, ob der Angeklagte selbst oder sein aus Karlsruhe mitgereister Kumpel die Person war, deren Sprüche im Video zu hören sind, musste Andreas P., wie schließlich selbst der Staatsanwalt beantragte, freigesprochen werden.

 

So blieb zwar die Täterschaft nach dem Rechtsgrundsatz „in dubio pro reo“ unbewiesen, nicht aber die Tat. Sie steht neben zahlreichen ähnlichen Vorfällen, die sich am Vatertag 2025 ereigneten: In mehreren Bundesländern war es zu rechtsextremen Zwischenfällen gekommen. Unter anderem aus Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern meldete die Polizei teilweise größere Gruppen, die an diesem Tag verfassungsfeindliche Parolen riefen oder rechtsextreme Musik abspielten. Die Täter waren ausnahmslos Männer - ermittelt wurde wegen Volksverhetzung.

 

 Quelle: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2025-05/vatertag-polizei-rechtsextremismus-parolen