AfD-Wahlhelfer aus Oberkirch zu Geldstrafe verurteilt

Wegen eines Verstoßes gegen das Recht am eigenen Bild ist der Oberkircher Florian Stech zu einer Geldstrafe in Höhe von 1250 Euro verurteilt worden. Der ehemalige Landtagskandidat der NPD hatte eine städtische Verwaltungsangestellte gefilmt und das Video über einen AfD-Chat von Taras Maygutiak verbreitet. Von wenigen Ausnahmen abgesehen dürfen Bilder und Videos jedoch nur mit Einwilligung der abgebildeten Personen verbreitet werden. Der Verstoß wurde vom Amtsgericht Oberkirch nach § 22, 23 und 33 KunstUrhG mit 50 Tagessätzen zu 25 Euro bestraft, zuzüglich aller Verfahrenskosten, auch sein ausgelesenes Handy wurde eingezogen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

Stech hatte die Mitarbeiterin des Ordnungsamtes im Februar 2025 dabei gefilmt, wie sie ein von ihm unrechtmäßig an einem Ampelmast angebrachtes Wahlplakat von Alice Weidel abhängte. Dabei soll es zwischen ihm und der Angestellten zu einem Streit und auch zu einem körperlichen Übergriff gekommen sein. Während Stech das Plakat im Auftrag der AfD später erneut dort aufhängte, verbreitete sich das Video über einen „Dödel aus Achern“ aus der AfD-Gruppe in rechte Kanäle sozialer Medien.

 

Die dort auch namentlich genannte Angestellte erreichten üble Beschimpfungen, Vergewaltigungswünsche und Morddrohungen mit der Ausschreibung eines Kopfgeldes von 25.000 Euro: Bundesweit laufen noch immer mehrere Dutzend Ermittlungsverfahren. Auch seien sie und ihre kleine Tochter bei einem Schwimmbadbesuch einmal von Stech bedrängt worden, erzählte sie dem Richter. 

 

Die Stadtverwaltung hatte schon im Vorfeld klargestellt, dass die Maßnahme der zuständigen Mitarbeiterin rechtmäßig im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit erfolgte. „Das Plakat wurde entfernt, weil es sich an einem Standort befand, der für Wahlwerbung nicht zulässig ist“, teilte das Rathaus mit. Behauptungen, wonach das Plakat beschädigt worden sei, seien falsch. Die Stadt Oberkirch beobachte mit großer Sorge die zunehmenden persönlichen Angriffe und Drohungen gegen ihre Mitarbeitenden und verurteile diese entschieden, hieß es. 

 

Vor 15 Jahren war Stech als Mitglied der „Kameradschaft Südsturm“ landesweit bekannt geworden, weil er auf einem Parkplatz in Riegel mit seinem Auto in eine Gruppe linker Aktivisten hineinfuhr und einen von ihnen lebensgefährlich verletzte. Vor der Tat hatte er sich bei Facebook gewünscht, dass er dazu mal die Gelegenheit bekommt: „Das Schöne daran, es wäre sogar Notwehr“, schrieb er damals. Entsprechend war er wegen versuchten Totschlags in drei Fällen angeklagt.

 

Dennoch wurde er vom Freiburger Landgericht freigesprochen, weil ihm kein Vorsatz nachzuweisen war und das Gericht einen Notwehrexzess nicht ausschließen wollte. Zu seiner Verteidigung behauptete Stech damals vor Gericht, sich vom Rechtsextremismus abgewandt zu haben. Doch sah man ihn noch 2017 mit der „Division Baden“ als Teilnehmer an dem bis dahin größten deutschen Rechtsrock-Konzert in Themar mit fast 7000 Teilnehmern, bei dem zu „Sieg Heil“-Rufen hundertfach der Hitlergruß gezeigt wurde.

 

Schon zuvor war der Neonazi wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung, wegen des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen und übler Nachrede vom Amtsgericht Offenburg verurteilt worden, später vom Amtsgericht Lahr auch wegen Beleidigung, Volksverhetzung und wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.