Verurteilt wegen Volksverhetzung

Antisemitische Hetze und Hakenkreuze haben erneut zu einem Gerichtsurteil für rechtsextreme Facebook-Posts geführt. Diesmal erwischte es eine alte Bekannte aus dem Ortenaukreis, die zur Kommunalwahl 2024 in Oberkirch für die sogenannte „Offene Liste“ antrat. Die Angeklagte verließ das Gericht ohne ein Wort der Reue oder des Bedauerns.

 

Sie war schon in erster Instanz vom Amtsgericht Oberkirch wegen Volksverhetzung sowie wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt worden. Ihre Berufung wurde nun vom Landgericht verworfen: Es bleibt bei einer Geldstrafe in Höhe von 5250 Euro, die sich aus 105 Tagessätzen zu 50 Euro zusammensetzt. Damit gilt die Verwaltungsfachangestellte als vorbestraft, wenn das Urteil rechtskräftig wird.

 

Die aus zahlreichen der AfD nahestehenden Kanälen bekannte Frau hatte eine Landkarte verbreitet, in der die Ausdehnung des deutschen Reiches im Jahr 1942 (markiert mit einem Hakenkreuz) der Ost-Erweiterung der NATO mit der Frage „Wer ist hier der Feind?“ gegenübergestellt wird. Dass sie das Symbol der NSDAP übersehen habe, wollte ihr die Richterin nicht glauben.

 

Volksverhetzung erkannte die Staatsanwaltschaft in einem geteilten Foto, das den Papst dabei zeigt, wie er im Jahr 2014 Überlebende der Shoa in der Gedenkstätte Yad Vashem begrüßt. Darauf steht die verfälschende und antisemitische Beischrift: „Alle küssen dem Papst die Hand, nur nicht die Familie Rothschild, denn die bekommen die Hand vom Papst geküsst – die wahre Macht steht im Hintergrund“. Aufgerufen ist dort auf volksverhetzende Weise die Verschwörungserzählung von der jüdischen Finanzelite, der sich selbst das Oberhaupt der Katholischen Kirche unterwirft.

 

Dass die Angeklagte nicht wusste, dass das Bild kein Mitglied der Familie Rothschild, sondern Überlebende des Holocaust zeigt, mag man ihr noch abnehmen. Dass sie die antisemitische Verschwörungserzählung um die Familie Rothschild nicht kennt, ist angesichts des politischen Umfelds, in dem sie sich bewegt, kaum glaubhaft. Eine „Distanzierung vom nationalsozialistischen Gedankengut sei nicht hinreichend deutlich geworden“, urteilte entsprechend die Richterin.

 

Als ein Nutzer sie 2024 bei Facebook darüber aufklärte, antwortete sie: „Die Perversion besteht darin, dass sich die Entarteten, die für all das Leid in der Welt maßgeblich mit Verantwortung tragen ... gegenseitig ‚die Hände‘ küssen! Wir alle wissen, wer die Rothschilds sind ... die soll allesamt der Teufel holen!“ Erst daraufhin wurde sie wegen Volksverhetzung angezeigt. Laut Auskunft des Zeugen soll sie bei Facebook noch im November 2025 die Teilnehmer einer Demonstration gegen Rechte als „asoziales, entartetes, krankes und deutschlandfeindliches Pack“ beleidigt haben.

 

Die Hakenkreuze auf ihrem Facebook-Account hat erst die Polizei während der Ermittlungen gesichert. Erstinstanzlich freigesprochen wurde sie vom Amtsgericht Oberkirch für ein ebenfalls 2024 gepostetes NS-Propaganda-Foto mit Kindern, die Hakenkreuz-Fähnchen schwenken. Für genau dieses Bild waren die Offenburger AfD-Stadträte Taras Maygutiak und Christian Eggs erst vor kurzem zu Geldstrafen verurteilt worden (siehe unten).

Der rechte Szene-Anwalt Dirk Schmitz versuchte auch in diesem Prozess, die Verwendung von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation zu relativieren bzw. für legal zu erklären. Erneut scheiterte mit dem Versuch, das Hakenkreuz als Symbol in der Öffentlichkeit zu enttabuisieren, denn genau das will § 86a StGB verhindern, wie ihm die Richterin zum wiederholten Mal erläuterte. Und auch dieses Mal beleidigte Schmitz den Anzeigeerstatter und Zeugen geschichtsrevisionistisch als „Blockwart“.

 

Ob diese Verwendung einer Amtsbezeichnung der NSDAP für lokale Funktionäre eine strafbare Beleidigung nach § 185 StGB darstellt, wird die Staatsanwaltschaft zu prüfen haben. Jedenfalls ist es höchste Zeit, dass sich auch die zuständige Anwaltskammer einmal mit dem Treiben dieses Herrn befasst.