Erneut Stadtrat für Hakenkreuze verurteilt

AfD-Mandatsträger Christian Eggs ist für das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vom Landgericht Offenburg verurteilt wurden. Zu der Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro (40 Tagessätze zu 60 Euro) hat er die Verfahrens- und Anwaltskosten zu zahlen. Seine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Offenburg wurde von der Kammer als unbegründet verworfen. Damit stand bereits der dritte Offenburger Stadtrat wegen einer Anklage nach § 86a StGB vor Gericht.

 

Eggs, der zuletzt mit der Teilnahme am rechtsextremistischen Sommerfest des Götz Kubitschek in Schnellroda aufgefallen war, hatte im Februar 2024 einen Facebook-Beitrag von Taras Maygutiak (AfD) weiterverbreitet. Der zeigte ein Propagandabild der Nationalsozialisten aus den dreißiger Jahren, auf dem Kinder Hakenkreuz-Fähnchen schwenken. Die Verbreitung dieses Kennzeichens der NSDAP ist in Deutschland verboten. Dazu fand sich folgender Text: „Wie es 1933 angefangen hat [BILD] Es wurden Medien kontrolliert, Parteien verboten, Kinder indoktriniert, Meinungen unterdrückt, das Volk gespalten, Meldestellen eingerichtet, Andersdenkende verraten, Bürger diffamiert“.

 

Szene-Anwalt Dirk Schmitz, der immer wieder Rechtsextreme und zuletzt Maygutiak vor Gericht vertrat, behauptete erneut, dass auch dieser Mandant als politisch Verfolgter angeklagt sei. 1945 oder 1946 sei es sicher wichtig gewesen, das Zeigen von Hakenkreuzen unter Strafe zu stellen, aber 80 Jahre später halte er das für nicht mehr relevant, versuchte er die Tat zu relativieren. Die Kammer des Landgerichts folgt seinen Einlassungen nicht und wies im Gegenteil darauf hin, dass § 86a StGB als Lehre aus unserer Geschichte verhindern wolle, dass verfassungswidrige Kennzeichen wieder salonfähig gemacht werden.

 

Das Gericht wollte auch keine der Ausnahmen anerkennen, nach denen die Verwendung zur staatsbürgerlichen Aufklärung, zur Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, in Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre, oder zur Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens, der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erlaubt ist. „Es gibt keinen Grund, irgendwelche Hakenkreuze zu posten“, sagte die Richterin zum Stadtrat.

Für denselben Post sowie für einen weiteren stand bereits der AfD-Fraktionsvorsitzende Taras Maygutiak vor Gericht. Das Landgericht Offenburg verurteilte ihn im Berufsverfahren zwei Wochen zuvor zu einer Geldstrafe in Höhe von 4680 Euro (65 Tagessätze zu 72 Euro) zuzüglich Verfahrens- und Anwaltskosten. Im Juli 2025 musste sich außerdem Stadtrat Fritz Düker wegen eines bei Telegram geposteten Hakenkreuzes in antisemitischem Kontext vor dem Amtsgericht verantworten. Sein Prozess ist wegen weiterer Ermittlungen zum Sachverhalt unterbrochen und wird demnächst fortgesetzt.

 

„Aufstehen gegen Rassismus“ begrüßt die durch die Urteile erfolgte Einordnung der Posts durch die Gerichte. Alle Vorgänge gehen auf unsere Anzeigen über eine Online-Plattform zurück, die damit erfolgreiche Arbeit geleistet hat. Das ist ein wichtiges Signal gegen die Verharmlosung nationalsozialistischer Symbolik: Die vom Strafgesetzbuch gewollte Tabuisierung von Hakenkreuzen im öffentlichen Raum darf nicht von Demokratiefeinden unterwandert werden.