Während im ganzen Land über die Beschäftigung von Verwandten innerhalb der AfD diskutiert wird, hat sich der Fraktionsvorsitzende der AfD im Offenburger Gemeinderat einfach mal selbst als Fraktionsmitarbeiter angestellt. Dies sei, sagt die Stadt Offenburg, grundsätzlich rechtmäßig. Doch dazu kann man auch anderer Ansicht sein.
Gemäß § 32a der Gemeindeordnung Baden-Württemberg stellen Kommunen ihren Fraktionen Mittel aus dem Haushalt für sächlichen und personellen Aufwand zur Verfügung. Nach dem Beschluss Nr. 94/22 A des Offenburger Stadtrats vom 10. Oktober 2022 sind das pro Fraktion jährlich 9.000 Euro (Sockelbetrag) zuzüglich 200 Euro je Fraktionsmitglied (Kopfbetrag). Diese Steuergelder stehen den Fraktionen zu, jedoch nicht einzelnen Mandatsträgern als persönliches Einkommen. Zwar darf aus diesen Mitteln auch Personal beschäftigt werden, wenn es zur Arbeit für die Fraktion notwendig ist, es ist jedoch nicht für allgemeine Parteiarbeit oder für Wahlkampf vorgesehen. Über die Verwendung muss ein einfacher Nachweis geführt werden.
Die Gemeindeordnung regelt nicht, wer als Fraktionsmitarbeiter beschäftigt werden darf und wer nicht – sie lässt grundsätzlich alle Möglichkeiten offen. Die Frage der Zulässigkeit ist in Baden-Württemberg nicht einheitlich geklärt und hängt rechtlich von lokalen Satzungen und Entscheidungen ab. In immer mehr baden-württembergischen Gemeinden wird diese Frage jedoch kritisch diskutiert oder es wurde (wie in Aalen oder Pforzheim) bereits beschlossen, dass eine Person nicht gleichzeitig Ratsmitglied und Fraktionsmitarbeiter sein darf, weil dies zu Interessenkonflikten führen kann.
In Baden-Baden ist dies seit 2023 über § 4,6 der kommunalen Fraktionsfinanzierungssatzung ausgeschlossen: „Unzulässig ist ein Beschäftigungsverhältnis mit Mitgliedern der Fraktion“ oder ihnen nahestehenden Personen. Im Freiburger Gemeinderat ist ein entsprechender Antrag mit nur einer Stimme Mehrheit abgelehnt worden. In Offenburg gibt es weder eine entsprechende Regelung noch wurde jemals darüber im Gemeinderat diskutiert.
Deshalb ist es möglich, dass der Offenburger Landtagskandidat Taras Maygutiak neben seiner Aufwandsentschädigung als ehrenamtlicher Gemeinderat und seinem Bonus als Fraktionsvorsitzender monatlich auch noch mehrere Hundert Euro für seine Tätigkeit als Fraktionsmitarbeiter erhält. Die Entscheidung über seine Einstellung dürfte er wohl selbst gefällt haben.
Anders als die Rechtsabteilung in einer Stellungnahme (vom 24. November 2025) gegenüber dem Regierungspräsidium Freiburg als Kommunalaufsichtsbehörde behauptet, bewegt sich die Stadt Offenburg damit in einer Grauzone, denn die rechtliche Einordnung und Bezahlung solcher Mitarbeiter ist unter Juristen durchaus umstritten, widerspricht sie doch dem Selbstverständnis, dass das Gemeinderatsamt ein Ehrenamt sei.
Auch können bei einer Doppelfunktion erhebliche Interessenskonflikte entstehen. Es sind Situationen denkbar, in denen ein Gemeinderat, der gleichzeitig Fraktionsmitarbeiter ist, befangen sein kann, wenn aus konkreten Entscheidungen im Gemeinderat den Fraktionen ein Vorteil erwachsen soll. Tatsächlich gibt es keine landesrechtlichen Vorgaben dazu.
Auch ist bislang richterlich nicht entschieden, ob ein Fraktionsmitarbeiter als Arbeitnehmer der Kommune anzusehen ist, die ihn ja schließlich bezahlt. Im Gegenteil steht die Loyalitätspflicht des Fraktionsangestellten im Widerspruch zur Unbeeinflussbarkeit und Unabhängigkeit des Gemeinderatsmandats.
Hat schon die Bevorzugung von Verwandten bei der Besetzung von Stellen ein „Geschmäckle“, so darf das Verfahren der Selbstanstellung bei der AfD wohl ebenfalls als unanständig gelten. Wir fordern daher den Offenburger Stadtrat auf, mit einfacher Mehrheit zu beschließen, dass dies nicht länger erlaubt ist. Und auch andere Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg sollten sich dringend anschauen, wen die Rechtsextremisten vor Ort als Fraktionsmitarbeiter einstellen, um die Vetterleswirtschaft der AfD auch in den Kommunen zu unterbinden.
