Wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist AfD-Stadtrat Taras Maygutiak zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Offenburg bestätigte damit ein im November 2024 ergangenes Urteil des Amtsgericht in Offenburg, so dass die erstinstanzliche Verurteilung nach § 86a StGB bestehen bleibt. Der Fraktionsführer der rechtsextremistischen Partei scheiterte am Freitag mit seinem als unbegründet abgelehnten Einspruch, während die Berufung des Staatsanwalts insofern erfolgreich war, als Maygutiak nicht nur für eine, sondern für zwei Straftaten verurteilt wurde.
Das Landgericht verurteilte Maygutiak für zwei Facebook-Posts vom Frühjahr 2024, in denen unter Verwendung von Hakenkreuz-Fahnen eine Gleichstellung der NS-Herrschaft mit der damals noch im Amt befindlichen Ampelregierung beziehungsweise der LGBTQ-Bewegung behauptet wurde. Da dies zugleich eine Verharmlosung der NS-Herrschaft darstellt, wäre wohl auch eine Anklage wegen Volksverhetzung nach § 130 StGB in Frage gekommen. Der verurteilte Landtagskandidat hat dafür nun eine Geldstrafe in Höhe von 4680 Euro (65 Tagessätze zu 72 Euro) zuzüglich der Verfahrens- und Anwaltskosten zu zahlen. Unsere Strafanzeige über eine Online-Plattform war damit erfolgreich.
Im Mittelpunkt des Strafverfahrens stand eine Fotomontage, in der eine historische Straßenszene aus der NS-Zeit mit Hakenkreuzbeflaggung einer aktuellen Aufnahme einer Stadt mit Regenbogenfahnen gegenübergestellt wurde. Die Gerichte sahen darin eine strafbare Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen und eine unzulässige Gleichsetzung demokratischer gesellschaftlicher Entwicklungen mit dem verbrecherischen nationalsozialistischen Regime. Der zweite Post zeigte Kinder mit Hakenkreuzfähnchen aus den dreißiger Jahren und behauptete, dass dasselbe heute wieder geschehe.
Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, dass die Veröffentlichung der NS-Symbole nicht im Rahmen zulässiger politischer oder journalistischer Aufklärung erfolgt sei. Die Verteidigung hatte geltend zu machen versucht, dass die Beiträge der politischen Meinungsäußerung dienten und Distanzierungen zur NS-Ideologie enthalten hätten. Maygutiaks rechter Szene-Anwalt Dirk Schmitz sprach in der ersten Instanz sogar von einer politischen Verfolgung seines Mandanten. Maygutiak selbst wollte dem Amtsgericht 2024 weismachen, dass die NSDAP eine linkssozialistische Partei gewesen sei, mit der er als „rechtskonservativer, patriotischer und nationalistischer“ Politiker nichts zu haben wolle.
„Aufstehen gegen Rassismus“ begrüßt die durch die Urteile erfolgte Einordnung beider Posts durch die Gerichte. Das ist ein wichtiges Signal gegen die Verharmlosung nationalsozialistischer Symbolik, wie auch die Richterin am Landgericht ausführte: Das vom Strafgesetzbuch gewollte Prinzip der Tabuisierung von Hakenkreuzen im öffentlichen Raum darf nicht von Rechtsextremen unterwandert werden.
Maygutiak ist als langjähriger AfD-Kommunalpolitiker und Fraktionsvorsitzender im Offenburger Gemeinderat immer wieder mit zweifelhaften Aktionen aufgefallen, mit denen er juristische Grenzen auszutesten versuchte. Das ist ihm nach unserer Strafanzeige nun erstmals auf die Füße gefallen. Das Urteil wird rechtskräftig, sofern keine weiteren Rechtsmittel eingelegt werden. Ein Antrag auf Revision ist zugelassen.
