
Für einen Facebook-Post mit Hakenkreuzen ist der Offenburger Stadtrat Christian Eggs vom Amtsgericht verurteilt worden. Das strafbare „Verwenden von „Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ brachte ihm eine Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro (50 Tagessätze zu 50 Euro) ein. Das berichten Lokalzeitungen.
Der AfD-Politiker und Inhaber eines Afrika-Shops hatte im Februar 2024 ein Propagandabild der Nationalsozialisten aus dem Jahr 1933 gepostet, auf dem Kinder Fähnchen mit Hakenkreuzen schwenken –
die Verbreitung dieses Kennzeichens der NSDAP ist nach § 86a StGB in Deutschland verboten. Eggs Szene-Anwalt, der immer wieder Rechte und Rechtsextreme vor Gericht vertritt, beschimpfte während
der Verhandlung den Staatsanwalt wegen der vermeintlich politisch motivierten Anklage und kündigte laut Zeitungsbericht an, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.
Für denselben Post sowie für einen weiteren stand bereits im November 2024 der AfD-Fraktionsvorsitzende Taras Maygutiak vor Gericht. Er wurde jedoch nur für das Bild einer mit Hakenkreuzfahnen
geschmückten Stadt verurteilt, das einer Stadt mit Regenbogenfahnen gegenübergestellt war. Diese Gleichsetzung des nationalsozialistischen Regimes mit der LGBTQ-Bewegung hatte der Richter scharf
kritisiert und Maygutiak dafür zu drei Monaten Freiheitsentzug auf Bewährung, zur Zahlung von 5000 Euro an eine Stiftung und zu 50 Arbeitsstunden beim „Arbeitskreis Asyl“ in Offenburg verurteilt.
Zuletzt hatte außerdem FBO-Stadtrat Düker mit einem Reichsbürger eine Privatreise in die russische Diktatur unternommen.
Das NSDAP-Propagandabild der Kinder mit den Hakenkreuzfähnchen spielte bei dieser Verurteilung – anders als im Fall Eggs – offenbar keine Rolle. Dabei geht es auch bei diesem Bild nicht primär um
das Verwenden von „Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ nach 86a StGB. Das Bild wird strafrechtlich relevant, wenn man die Beischrift zum Memes beachtet. Dort heißt
es: „Wie es 1933 angefangen hat: Es wurden Medien kontrolliert, Parteien verboten, Kinder indoktriniert, Meinungen unterdrückt, das Volk gespalten, Meldestellen eingerichtet, Andersdenkende
verraten, Bürger diffamiert“.
Der Facebook-Post suggeriert, dass dasselbe, was die NSDAP um 1933 herum gemacht hat, auch heute stattfinde, und setzt daher (wie im Fall der LGBTQ-Fahnen) die NSDAP mit den 2024 regierenden
Parteien und Hitlers Schreckensherrschaft mit der damaligen Ampelregierung gleich. Das verharmlost die von den Nationalsozialisten begangenen Gräueltaten, die Menschenrechtsverbrechen sowie den
Völkermord (Holocaust) und ist nach § 130 StGB (Volksverhetzung) strafbar.
Der entsprechende Paragraf ist 2022 sogar verschärft worden. Anders als bei Billigung, Leugnung oder Verharmlosung des Völkermords unter der Herrschaft des Nationalsozialismus, ist nach der neuen
Vorschrift bereits das "gröbliche Verharmlosen" strafbar. Die Taten können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe belegt werden. Für seinen Post mit Hakenkreuzen ist
Eggs jetzt verurteilt worden – die Berufungsverhandlung im Fall Maygutiak soll im Oktober stattfinden.