Gegen den als Maskenverweigerer bundesweit bekannten Zahnarzt aus Offenburg liegt ein nun rechtskräftig gewordener Strafbefehl vor, wie die Staatsanwaltschaft mitteilt. Der die Querdenker in der Ortenau anführende Arzt hat mehr als 200 Atteste zur Befreiung der Maskenpflicht ausgestellt, ohne dass ein medizinischer Grund vorlag. Der von einem Richter erlassene Strafbefehl über 21.250 Euro wurde rechtskräftig, weil der Arzt keinen Widerspruch eingelegt hat. Zu einer Hauptverhandlung wird es daher nicht kommen. Daneben wird dem Mann zur Last gelegt, bei einer Demonstration im Dezember einen Mitarbeiter der Stadt Offenburg beleidigt zu haben.
Dass er den Strafbefehl akzeptiert hat, begründet der Coronaleugner mit der ihm sonst drohenden Strafe für das Ausstellen von insgesamt 232 Attesten. „Damit wäre ich 15 Jahre ins Gefängnis gewandert“, zitiert ihn das Offenburger Tageblatt, das ihm mehrfach Platz einräumte, für sein rechtswidriges Treiben zu werben. Der verantwortungslose Mediziner will damit vermutlich verhindern, dass er auch noch seine Approbation verliert – denn jetzt wird wohl die Ärztekammer ermitteln. „Das war es mir, mit vier Kindern in der Ausbildung und eigener Praxis, nicht Wert zu riskieren, und ich habe lieber das ‘Sonderangebot’ angenommen“, heißt es im Blatt.
Zwischen April und August 2020 hat er allen, die es wünschten, unrichtige Atteste ausgestellt, wie er selbst einräumt. Bei den Querdenker-Versammlungen lud er immer wieder dazu ein, sich solche bei ihm abzuholen. Damit hat er vermutlich zur Ausbreitung der Pandemie beigetragen – und zumindest billigend in Kauf genommen, dass die ausgestellten Atteste auch bei behördlichen Kontrollen vorgezeigt würden, heißt es von Seiten der Staatsanwaltschaft.
Sein Fall war durch einen Fernsehbeitrag öffentlich geworden. Ein als Patient getarnter Journalist von Report Mainz hatte während der Sprechstunde ein Attest erhalten, das ihn von der Maskenpflicht entband, obwohl er angab, keine medizinischen Probleme mit dem Mundschutz zu haben. Im September war deshalb in den Praxisräumen in der Hauptstraße umfangreiches Beweismaterial sichergestellt worden.
Bereits Ende 2020 hatte die Staatsanwaltschaft gegen eine Offenburger Ärztin wegen des gleichen Vergehens einen Strafbefehl in Höhe von 22.500 Euro verhängt. Da die Ärztin dagegen Widerspruch eingelegt hat, steht die Hauptverhandlung dort noch aus.
Derweil ist bei einer Kontrolle im Offenburger Bahnhof am Donnerstag eine 57-jährige Frau von der Polizei auf ihren fehlenden Mund-Nasenschutz angesprochen worden. Das von ihr vorgezeigte Attest sei gefälscht gewesen, heißt es in einer Polizeimeldung. Es sei von einem Arzt ausgestellt worden, der für seine Kritik an den Pandemie-Maßnahmen bekannt ist und bereits in der Vergangenheit mit gefälschten Attesten aufgefallen war. Das Attest sei sichergestellt und an die zuständige Gesundheitsbehörde weitergeleitet worden, die nun über die Einleitung eines Bußgeldverfahrens entscheide. Zudem müsse die Frau wegen des Gebrauchs falscher Gesundheitszeugnisse mit einer Anzeige rechnen.
In der Ortenau dürften mehr als 200 solcher Atteste im Umlauf sein. Wenn jeder, der so eines besitzt, 100 Euro in der Praxis abgibt, ist die Strafe bezahlt. Das Handeln eines verantwortungsbewussten Arztes sieht allerdings aus.